Mietbedingungen
Buchung
Die Buchung erfolgt schriftlich und wird verbindlich, nachdem eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an. Für den Vermieter wird die Buchung verbindlich, wenn er sie schriftlich bestätigt hat.
Bezahlung
Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung zu zahlen sind. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist das Datum des Einganges der Zahlung auf dem Konto des Vermieters.
Leistungen
Die Leistungen erfolgen gemäß den Angaben der Preisliste der Internetseite. Im ausgewiesenen Mietpreis sind die Energiekosten bereits enthalten. Zuzüglich zum Mietpreis fallen Kosten nach der aktuellen Preisliste für eine Endreinigung an. Die Wohnungen dürfen höchstens mit der maximal angegebenen oder vom Vermieter ausdrücklich schriftlich genehmigten Personenzahl belegt werden. Bei der Berechnung der Personenzahl bleibt je Wohnung ein Kleinkind bis zu 2 Jahren unberücksichtigt. Der Vermieter ist berechtigt, überzählige Personen nach seiner Wahl aus der Wohnung auszuweisen und vom Mieter eine Entschädigung zu verlangen. Ist der Mieter bei Mietbeginn mit der Mietzahlung in Verzug, kann der Vermieter die Bereitstellung der Wohnung bis zur vollständigen Bezahlung der Miete verweigern, ohne seinen Anspruch auf den vollen Mietpreis zu verlieren.
Rücktritt
Tritt der Mieter von der Buchung zurück, so hat er eine Rücktrittsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr beträgt bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, 89 bis 60 Tage 50% und danach ist der volle Mietpreis fällig. Kann die Wohnung in der betreffenden Zeit jedoch vollständig anderweitig vermietet werden, ermäßigt sich die Rücktrittsgebühr auf 10% des Mietpreises. Der Vermieter kann nach erfolgter Bestätigung vom Mietvertrag nur zurücktreten, wenn der Mieter Zahlungsfristen überschritten hat und solange der ausstehende Betrag seinem Konto nicht gutgeschrieben wurde. Tritt der Vermieter zurück, ist er berechtigt, vom Mieter eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 20% des Mietpreises zu fordern.
Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, diese Mietbedingungen einzuhalten, die Wohnung und das Inventar während der Mietzeit schonend zu behandeln, sauber zu halten und zu pflegen. Er verpflichtet sich ferner, auch nur vorübergehend kein Inventar aus den Ferienwohnungen, bzw. von den Grundstücken zu entfernen. Für das Nichteinhalten der Mietbedingungen und etwaige Schäden an der Wohnung und am Inventar, die während der Mietdauer durch das Verschulden des Mieters, oder anderen Bewohnern oder Besuchern entstehen, haftet der Mieter.
Mängel
Das Ferienhaus und die darin befindlichen Geräte werden regelmäßig gewartet und kontrolliert. Sollten dennoch einmal Möbel oder technische Geräte im Ferienhaus nicht funktionieren, beschädigt oder defekt sein, so verpflichtet sich der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Mangel schnell behoben werden kann. Ist der Mangel trotz umfangreicher Bedienungsinformationen aufgrund von Bedienungsfehlern oder aus Verschulden des Mieters, seiner Mitbewohner oder Besucher entstanden, so ist der Vermieter berechtigt, entstandene Kosten an den Mieter weiter zu berechnen. Das gilt auch für Kosten durch Extrafahrten bzw. einen Mehraufwand, die dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person zur Behebung eines solchen Mangels entstehen.
Mietbeginn/ -ende
Mietbeginn und Mietende werden nach Vereinbarung festgelegt. Dem Mieter steht die Wohnung am Anreisetag ab 15:30 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsselsafe, der sich direkt am Mietobjekt befindet. Den benötigten Code um den Schlüsselsafe zu öffnen, erhält der Mieter spätestens 7 Tage vor Anreise per Email.
Am Abreisetag steht die Wohnung bis 10 Uhr dem Mieter zur Verfügung. Der Schlüssel muss bei Abreise wieder zurück in den Schlüsselsafe gelegt werden. Beim Auszug sind Wohnung und Inventar vom Mieter in dem vorgefundenen und mängelfreien Zustand zu übergeben. Geschieht das nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Mehrkosten für die Wiederherstellung des vorherigen und mängelfreien Zustandes, für beispielsweise notwendige Renovierungen, für erhöhte Endreinigungskosten, Ersatz, Reparatur und möglichen Mehraufwand vom Mieter einzufordern.
Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt oder im Falle der Zerstörung, starken Beschädigung der Wohnung, oder sonstiger besonderer Umstände, die zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führen, kann der Vermieter den Mietvertrag aufheben. In diesem Fall hat der Vermieter den Mieter unverzüglich zu informieren und sämtliche bereits im Voraus geleisteten Zahlungen ohne Abzüge zurückzuerstatten.
Schlussklausel
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Mietbedingungen berührt nicht die übrigen Bestimmungen. Werden zwischen Mieter und Vermieter einzelne Vereinbarungen getroffen, die von diesen Mietbedingungen abweichen, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist für beide Parteien Lüneburg.